Bitte bringen Sie zu jedem Besuch in unserem MVZ die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit. Sollte keine eGK vorhanden sein, muss eine Versicherungsbescheinigung der Krankenversicherung vorgelegt werden.
Wir können keine Versicherungsbescheinigungen bei den Krankenversicherungen anfordern. Die Krankenversicherung bescheinigt ausschließlich auf Anforderung durch die versicherte Person oder deren Vertretung.
Kann weder die eGK noch eine Versicherungsbescheinigung vorgelegt werden, ist keine Behandlung möglich. Dies gilt auch für Rezepte, Verordnungen etc.