Am 01.07.2025 beginnt ein neues Quartal! Zu Beginn eines jeden Quartals sind wir dazu verpflichtet, die Krankenversichertenkarte (eGK) neu einzulesen. Dies gilt auch für jede Art von Verordnungen und insbesondere von eRezepten.
Sie können Rezepte vorab per E-Mail* bestellen. Bitte nennen Sie uns dafür immer den Patient:innen-Namen und das Geburtsdatum, sowie den Namen des Medikamentes, die Dosierung und die Menge. Bevor Sie das Rezept mit der eGK in einer Apotheke abholen können, müssen Sie jedoch die eGK an unserer Rezeption einlesen lassen. Hierfür können Sie innerhalb unserer Öffnungszeiten ohne Voranmeldung zu uns kommen.